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23 -February -2012
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Stellungsnahme zur Versorgung der Versicherten von BKK-Novitas, BKK vor Ort, BKK Hösch und Big-direkt Drucken E-Mail

Neuerdings sind viele Krankenkassen dazu über gegangen, flächendeckend alle BTM-Rezepte aus dem ZURÜCKLIEGENDEN Jahr NACHTRÄGLICH auf vermeintlich formale Mängel zu kontrollieren und lehnen die komplette Bezahlung des Rezeptes, ab, indem sie einfach mit laufenden Erstattungen verrechnen.
Dieses Verhalten kann bei teilweise vierstelligen Beträgen pro Monat existenzbedrohend sein!

Obwohl alle Patienten dem Willen des Arztes entsprechen medizinisch korrekt von der Apotheke versorgt worden sind, werden Bagatellen wie Dosierungen "3x täglich" (anstatt "3x1 täglich"), "gemäss ärztlicher Anweisung" (anstatt "gemäss schriftlicher Anweisung"), fehlende Telefonnummern, sowie nicht EXTRA unterzeichnete handschriftliche Datumsangaben und Aut-Idem-Kreuze, beanstandet und dem Apotheker die gesamte Bezahlung abgezogen.
Diese "Nebensächlichkeiten" sind gesetzlich nicht eindeutig geregelt, lösen jedoch keine Fehlbelieferungen aus, stellen sicherlich keine Gefahr für die Arzneimittelsicherheit dar und ziehen auch keinen finanziellen Schaden für die Kassen nach sich.
Wenn Kassen bei jeder nicht verbotenen handschriftlichen Ergänzung des Arztes ein erneutes Gegenzeichen verlangen, so unterstellen sie dem Apotheker eine Rezeptfälschung!

Es nähren sich die Gerüchte, dass sich finanziell leicht angeschlagenen Kassen über diesen Retaxationsterror kurzfristig sanieren oder zumindest länger über Wasser halten wollen. Denn ginge es den Kassen wirklich nur um korrekt ausgefüllte Rezepte, so wäre eine Ermahnung der Ärzteschaft die richtige Adresse und nicht die korrekt beliefernden Apotheken.

Bisher wurde der Service der Nachbesserung dieser Rezepte nahezu ausschliesslich von Ihrer Apotheke geleistet, indem sie mit Hilfe Ihres Botendienstes die Rezepte zur Korrektur wieder vorlegten bei den Ärzten.
Angesichts der Überhandnahme der Beanstandungen ist uns diese Dienstleistung leider nicht mehr möglich- im Gegenteil: Alle nicht vom Arzt korrekt ausgeschriebenen Rezepte dürfen wir und werden wir nicht mehr beliefern, sondern sehen uns gezwungen, Sie als Patient in die Praxis zurück zu schicken.
Erst nach Beseitigung aller bestehenden Unklarheiten ist es uns möglich, Ihre Versorgung zu übernehmen. Leider lassen uns die Krankenkassen keine andere Wahl.

Ihre zeitnahe Versorgung liegt uns am Herzen, aber ich denke, dass Sie als unsere Kunden auch über solche Vorkommnisse informiert werden sollten.

Für weitere Erläuterungen stehen wir Ihnen gerne vor Ort zur Verfügung.